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Finanzlexikon
Fachbegriffe sollten keine Hürde sein. Hier finden Sie die Wörter, die in Angeboten, Verträgen und Nachrichten auftauchen, in einfacher Sprache erklärt.
- Sparen und Zinsen
- Wertpapiere und ETFs
- Steuern und Sicherheit

Sparen und Zinsen
- Effektivzins
- Der Zins, der die Zinsgutschriften innerhalb eines Jahres berücksichtigt. Er ist bei mehrfacher Gutschrift höher als der Nominalzins.
- Nominalzins (p. a.)
- Der vertraglich vereinbarte Jahreszins ohne Berücksichtigung von Zinseszinseffekten.
- Zinseszins
- Zinsen, die auf bereits gutgeschriebene Zinsen anfallen. Über lange Zeiträume der stärkste Hebel beim Vermögensaufbau.
- Tagesgeld
- Verzinstes Konto ohne Laufzeit. Der Zins ist variabel, das Geld täglich verfügbar.
- Festgeld
- Anlage mit fester Laufzeit und festem Zins. Planbar, dafür während der Laufzeit gebunden.
- Realzins
- Zins nach Abzug der Inflation. Er zeigt, ob Ihre Kaufkraft tatsächlich wächst.
- €STR
- Referenzzinssatz für unbesicherte Tagesgeldgeschäfte im Euroraum, Basis vieler Geldmarktprodukte.
Wertpapiere und ETFs
- ETF
- Börsengehandelter Indexfonds. Er bildet einen Index nach, statt aktiv einzelne Titel auszuwählen: deshalb sind die Kosten niedrig.
- Thesaurierend
- Erträge werden automatisch wieder angelegt, statt ausgeschüttet zu werden.
- TER
- Gesamtkostenquote eines Fonds pro Jahr, ausgedrückt in Prozent des angelegten Kapitals.
- Rebalancing
- Wiederherstellung der ursprünglichen Gewichtung eines Portfolios, wenn Märkte sie verschoben haben.
- Volatilität
- Maß für die Schwankungsbreite eines Kurses. Höhere Volatilität bedeutet höheres kurzfristiges Risiko.
- Diversifikation
- Streuung über viele Titel, Branchen und Regionen, um Einzelrisiken zu senken.
- Dividende
- Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre.
- Cost-Average-Effekt
- Wirkung regelmäßiger gleich hoher Sparraten, bei niedrigen Kursen kaufen Sie mehr Anteile, bei hohen weniger.
Steuern und Sicherheit
- Abgeltungssteuer
- Pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
- Sparerpauschbetrag
- Jährlich steuerfreier Betrag für Kapitalerträge: 1.000 € einzeln, 2.000 € gemeinsam veranlagt.
- Freistellungsauftrag
- Auftrag an die Bank, Erträge bis zum Pauschbetrag ohne Steuerabzug auszuzahlen.
- Vorabpauschale
- Jährliche Mindestbesteuerung bei thesaurierenden Fonds, die beim Verkauf angerechnet wird.
- Einlagensicherung
- Gesetzlicher Schutz von Bankeinlagen bis 100.000 € pro Person und Bank innerhalb der EU.
- Quellensteuer
- Steuer, die ein Staat direkt an der Quelle des Ertrags einbehält. Häufig auf die deutsche Steuer anrechenbar.
Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Kurse können steigen oder fallen, im äußersten Fall ist ein vollständiger Verlust des angelegten Betrages möglich.
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar.
Die Erläuterungen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Anlage- oder Steuerberatung.