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Steuern auf Ihre Erträge
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind Kapitalerträge. Wie sie besteuert werden, was der Sparerpauschbetrag bringt und worauf Sie bei Banken im EU-Ausland achten sollten.
- 25 % Abgeltungssteuer plus Soli und ggf. Kirchensteuer
- 1.000 € Sparerpauschbetrag, 2.000 € für Paare
- Jahresaufstellung für Ihre Steuererklärung

Was besteuert wird und mit welchem Satz
Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungssteuer an, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und, sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, 8 % oder 9 % Kirchensteuer. In der Summe liegt die Belastung bei rund 26,4 % bis 27,8 %.
Zu den Kapitalerträgen zählen Zinsen aus Tages- und Festgeldkonten, Dividenden, realisierte Kursgewinne aus Aktien und ETFs sowie Erträge aus Geldmarktprodukten.
Kurz gefasst
- Abgeltungssteuer
- 25 % auf Kapitalerträge, unabhängig vom persönlichen Steuersatz.
- Solidaritätszuschlag
- 5,5 %: berechnet auf die Abgeltungssteuer, nicht auf den Ertrag.
- Kirchensteuer
- 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern.
Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag
Bis 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr bleiben steuerfrei, bei zusammen veranlagten Paaren bis 2.000 €. Damit die Bank den Betrag berücksichtigt, brauchen Sie einen Freistellungsauftrag. Sie können ihn auf mehrere Institute verteilen, die Summe darf den Pauschbetrag jedoch nicht übersteigen.
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, lohnt sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt oder die Günstigerprüfung in der Steuererklärung. Zu viel gezahlte Steuer erhalten Sie zurück.
- Freistellungsauftrag sinnvoll auf die Banken verteilen, bei denen Erträge anfallen.
- Ehepaare können einen gemeinsamen Auftrag über 2.000 € erteilen.
- Kinder haben ihren eigenen Pauschbetrag plus Grundfreibetrag: relevant beim Kinderdepot.
- Verluste aus Aktien lassen sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen.
Erklärung
Beratung
FreibetragAnlagen bei Banken im EU-Ausland
Bei deutschen Banken wird die Steuer automatisch abgeführt. Legen Sie bei einer Partnerbank im EU-Ausland an, erhalten Sie die Zinsen in der Regel brutto und erklären sie in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung. Behält das Land Quellensteuer ein, können Sie diese meist auf die deutsche Steuer anrechnen lassen.
In vielen Fällen genügt eine Wohnsitzbescheinigung, damit die ausländische Bank keine oder nur reduzierte Quellensteuer einbehält. Die Details unterscheiden sich je Land; die jeweiligen Hinweise finden Sie direkt am Angebot.
Besonderheit bei ETFs: Vorabpauschale
Bei thesaurierenden ETFs wird jährlich eine Vorabpauschale angesetzt. Sie ist eine pauschal ermittelte Mindestbesteuerung auf den Wertzuwachs und wird beim späteren Verkauf angerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.
Aktien-ETFs profitieren zudem von der Teilfreistellung: 30 % der Erträge bleiben steuerfrei. Bei Mischfonds und Anleihe-ETFs gelten abweichende Quoten.
FAQ
Häufige Fragen
Bei deutschen Banken mit gültigem Freistellungsauftrag nicht. Erträge von Banken im EU-Ausland gehören dennoch in die Anlage KAP: es fällt dann lediglich keine Steuer an.
In Ihrem Paradigm-Depot unter Ihren Anlagen. Zusätzlich stellen wir zu Jahresbeginn eine Aufstellung aller Zinserträge des Vorjahres bereit.
Ein Antrag in der Steuererklärung. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, wendet das Finanzamt diesen niedrigeren Satz an und erstattet die Differenz.
Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Kurse können steigen oder fallen, im äußersten Fall ist ein vollständiger Verlust des angelegten Betrages möglich.
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar.
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine Steuerberatung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
