Sicherheit
Einlagensicherung: 100.000 € pro Person und Bank
Gesetzlich geschützt sind Festgeld-, Tagesgeld- und Girokonten sowie Sparbücher und Sparbriefe. EU-weit harmonisiert.

„Die Sicherung der geschützten Einlagen bei Bankeninsolvenzen ist eines der vorrangigsten Ziele der Behörden, der EU und des Rechtsrahmens.“
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe
- 100.000 € pro Person und Bank. Streuung auf mehrere Institute vervielfacht die Absicherung.
- Auszahlung
- In der Regel innerhalb von sieben Arbeitstagen nach EU-Regel.
- Zuständigkeit
- Maßgeblich ist die Bank, nicht die Plattform. Paradigm Capital begleitet im Entschädigungsfall.
Einlagensicherungsgesetz
Drei Säulen, ein Schutzniveau.
Private Banken
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), zusätzlich der freiwillige Einlagensicherungsfonds des BdB.
Genossenschaftsbanken
BVR Institutssicherung GmbH plus institutsbezogene Sicherung.
Öffentliche Banken
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe plus Institutssicherung.
Finanziert wird der Schutz über Beiträge der Banken in Sicherungsfonds, ergänzt um freiwillige und institutsbezogene Systeme.
Außerhalb der EU
Keine harmonisierten Vorgaben.
Zweigniederlassungen einer EU-Bank folgen dem Sicherungssystem des EU-Herkunftslandes, Tochtergesellschaften dem Sitzland. Ein Blick auf die Rechtsform der Bank ist daher entscheidend.
Beispiel Belgien
Guarantee Fund for Financial Services
- Träger
- Federale Overheidsdienst Financiën, Kunstlaan 30, 1040 Brussel
- Grenze
- 100.000 € pro Person und Bank
- Reserven
- 5,73 Mrd. € (1,60 % der gedeckten Einlagen), Stand 13.12.2024
- Quelle
- EBA, abgerufen am 17.02.2026
Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Kurse können steigen oder fallen, im äußersten Fall ist ein vollständiger Verlust des angelegten Betrages möglich.
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar.
Einlagen streuen, Schutz vervielfachen.
Über ein Paradigm-Depot Angebote mehrerer Partnerbanken kombinieren: jede mit eigener gesetzlicher Sicherung.